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Aktuelle Informationen 2023

Mandanteninformation (November - Dezember 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Vorsteuer für Kosten für eine Betriebsveranstaltung [mehr..]

    Arbeitszimmer und "Homeoffice-Pauschale" ab 2023 [mehr..]

    Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaikanlagen [mehr..]

    Daten von Online-Vermietungsportal aufbereitet, neue Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber [mehr..]

    Vorstoß für Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie [mehr..]



DHZ online: Neue KFW Förderung - Bis zu 10.200 € für PV-Kombination (04.09.23)

  • Die Deutsche Handwerks-Zeitung hat am 4. September 2023 auf der Homepage die folgende Veröffentlichung "Strom für E-Auto selbst erzeugen Bis zu 10.200 Euro Förderung für diese PV-Kombination" online gestellt.
    U.a. heißt es: "Ende September startet ein neues KfW-Programm: Besitzer von Elektroautos erhalten bis zu 10.200 Euro vom Staat, wenn sie in einer selbst genutzten Bestandsimmobilie eine Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher installieren lassen. Wichtig bei der Antragstellung: Reihenfolge beachten." Der Artikel ist auf der Homepage der DHZ ausführlich dargestellt [mehr...]



Bis zu 45% Zuschuss vom Land Niedersachsen - Informationen der WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (August 2023)

  • Die Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH hat im August 2023 die folgenden Informationen veröffentlicht.
    U.a. heißt es: "Mit bis zu 45%-Zuschuss werden Unternehmen aus Handwerk, Handel und dem Dienstleistungssektor gefördert, die Leistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung erbringen" und "Niedersachen Invest GRW" Die Artikel sind als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



Mandanteninformation (September - Oktober 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Versorgungszahlungen und Geschäftsführergehalt [mehr..]

    Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung [mehr..]

    Aufnahme des Betriebs einer kleinen PV-Anlage [mehr..]

    Behandlungskosten eines Lipödems [mehr..]

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern [mehr..]



Mandanteninformation (Juli - August 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Betriebsausgabenpauschale erhöht [mehr..]

    Inflationsausgleichsprämie und Überstunden [mehr..]

    Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung [mehr..]

    Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen [mehr..]

    Spekulationsgewinn bei trennungsbedingtem Hausverkauf [mehr..]

    Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote [mehr..]

    Hausnotrufsystem ohne Notfall-Soforthilfe [mehr..]



Mandanteninformation (Mai - Juni 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer [mehr..]

    Überlassung eines Handys durch den Arbeitgeber [mehr..]

    Fahrtenbuchmethode bei geschätzten Benzinkosten [mehr..]

    Kryptowährung und Spekulationsgewinn [mehr..]

    Unterstützung der Erdbebenopfer [mehr..]

    BFH: Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß [mehr..]



Rechtsprechung zum Fahrtenbuch nochmal verschärft!!! (02.03.2023)

  • In dem Steuertip vom 2. März 2023 wird auf eine Verschärfung der Rechtsprechung zum Fahrtenbuch hingewiesen. U.a. heißt es: 'Schätzung der Kraftstoffkosten führt laut aktuellem BFH Urteil zur Verwerfung des Fahrtenbuches' [mehr...]



Mandanteninformation (März - April 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Vorsteuerabzug beim "Vorschaltmodell" [mehr..]

    Mietabfindungen sofort abziehbar [mehr..]

    Spekulationsgewinn bei Verkauf eines Eigenheims [mehr..]

    Steueränderungen 2023 [mehr..]

    Geänderte Bewertungsregelungen für Immobilien [mehr..]

    Energiepauschale für Studenten [mehr..]



Mandanteninformation (Januar - Februar 2023): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie [mehr..]

    Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen [mehr..]

    Vorsteueraufteilung: gemischt genutzte Gebäude [mehr..]

    Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer [mehr..]

    Werbung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber [mehr..]

    Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie [mehr..]

    Midijob-Grenze steigt erneut [mehr..]

    Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung [mehr..]

    Steuerliche Entlastung und Kindergelderhöhung [mehr..]

    Wohnungsbesichtigung durch Steuerfahnder [mehr..]



Aktuelle Informationen 2022

Inflationsausgleichsprämie (03.11.2022)

  • Der Verlag 'markt intern' hat in der Steuertipbeilage (44_22) 'Praxisnahe Tips zur Inflationsausgleichsprämie' herausgegeben. Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt und mit freundlicher Genehmigung des Verlags markt intern freigegeben [mehr...]



Ermäßigter USt-Satz in der Gastronomie verlängert und Durchschnittssatz für Pauschallandwirte abgesenkt (November 2022)

  • Im Rahmen des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BGBI 2022 I S. 1838), dem der Bundesrat am 07.10.2022 zugestimmt hat, hat der Gesetzgeber die Anwendungen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von derzeit 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen durch Änderungen des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG bis zum 31.12.2023 verlängert. Außerdem hat er durch dieses Gesetz den Durchschnittssatz und korrespondierend die Vorsteuerpauschale für sog. Pauschallandwirte i.S.d. § 24 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 von bisher 9,5% auf 9 % abgesenkt.



Mandanteninformation (November - Dezember 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie [mehr..]

    Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld [mehr..]

    Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen [mehr..]

    Berichtigung eines zu niedrig festgestellten steuerlichen Einlagekontos wegen offenbarer Unrichtigkeit [mehr..]

    Kostendeckelung bei geleastem Kfz mit Leasingsonderzahlung [mehr..]

    Steuerliche Entlastungen und Kindergelderhöhung [mehr..]

    Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge [mehr..]



Neues Förderprogramm für Investitionen (Oktober 2022)

  • Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat das Förderprogramm "InnoInvest" gestartet. Es soll Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wettbewerbsfähige neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen unterstützen. Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



Mandanteninformation (September - Oktober 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Zuordnung einer Photovoltaikanlage [mehr..]

    Abzugszeitpunkt einer Umsatzsteuervorauszahlung [mehr..]

    Auszahlung der Energiepauschale [mehr..]

    Mindestlohn steigt [mehr..]

    Viertes Corona-Steuerhilfegesetz [mehr..]

    Neuer Zinssatz für Nachzahlungszinsen [mehr..]

    Unterstützung ukrainischer Arbeitnehmer [mehr..]



IWW-LPG: Energiepreispauschale (Juli 2022)

  • Die IWW LPG hat einen Leitfaden zur Beantragung der Energiepauschale für Arbeitnehmer herausgeggeben. Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



Mandanteninformation (Juli - August 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schwimmschule [mehr..]

    Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährung [mehr..]

    Zweites Entlastungspaket der Bundesregierung [mehr..]

    Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer [mehr..]

    BMF veröffentlicht FAQ zur neuen Grundsteuer [mehr..]

    Leistungen eines Sportvereins [mehr..]



DHZ online: Steigende Energiepreise (13.06.22)

  • Die Deutsche Handwerks-Zeitung hat am 13. Juni 2002 die folgende Veröffentlichung "Steigende Energiepreise - 300 Euro Energiepauschale: 18 Tipps für Chefs und Mitarbeiter" auf der Homepage online gestellt.
    U.a. heißt es: "Steigende Energiepreise machen den Deutschen zu schaffen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten,gewährt die Regierung allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine einmaligeEnergiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Spielregeln müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeachten." Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



DHZ online: Steuerentlastungsgesetz (08.06.22)

  • Die Deutsche Handwerks-Zeitung hat am 8. Juni 2002 auf der Homepage die folgende Veröffentlichung "Steuerentlastungsgesetz - Diese Steuererleichterungen bringt Ihnen das Entlastungspaket" online gestellt.
    U.a. heißt es: "Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 das lang ersehnte Steuerentlastungsgesetz aufgenommen. Mit diesem Gesetz treten zahlreiche Steuervergünstigungen in Kraft, die Steuerzahlern geringere Steuern und damit mehr Geld in der Haushaltskasse bescheren sollen." Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



Antragsfrist Überbrückungshilfe IV bis 15.06.2022 verlängert

  • Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).
    Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

    Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
    Bei Erstantragsstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt (max. 100.000,00 € pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000,00 €).

    Hinweise:
    Die Überbrückungshilfe IV kann nur über prüfende Dritte beantragt werden.
    Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15.06.2022
    (verlängert, vorher 30.04.2022).



Mandanteninformation (Mai - Juni 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Ausstellung von Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte [mehr..]

    Viertes Corona-Steuerhilfegesetz [mehr..]

    Erbschaftsteuerliche Erleichterung aufgrund Corona [mehr..]

    Maßnahmen zur Unterstützung von Kriegsopfern [mehr..]

    Abschreibung auf Computerhardware und Software [mehr..]

    Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen [mehr..]



FAZ: Schluss mit den Steuergeschenken (März 2022)

  • In dem aktuellen Beitrag 'Schluss mit den Steuergeschenken' der FAZ heißt es unter anderem: "Dividendenzahlungen aus dem Ausland werden hoch und mitunter doppelt besteuert. Das muss nicht sein. Wie sich deutsche Anleger jedes Jahr eine Milliarde Euro Quellensteuer zurückholen können." Wir haben den Bericht für Sie als PDF-Dokument zusammengefaßt und zum Download bereitgestellt. [mehr...]



Mandanteninformation (März - April 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Rücklage für Ersatzbeschaffung - Reininvestitionsfrist [mehr..]

    Regelung für Stundung und Vollstreckungsschutz [mehr..]

    Verjährung bei Rückabwicklung sog. Bauträgerfälle [mehr..]

    Erleichterung für die Opfer der Flutkatastrophe [mehr..]

    Billigkeitsregelung im Gemeinnützigkeitsrecht [mehr..]

    Informationen zur Grundsteuerreform [mehr..]



Mandanteninformation (Januar - Februar 2022): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen [mehr..]

    Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit verlängert [mehr..]

    Frist für das umsatzsteuerliche Zuordnungswahlrecht [mehr..]

    Spendenabzug bei konkreter Zweckbindung [mehr..]

    Neues Schreiben zur Entfernungspauschale [mehr..]





Aktuelle Informationen 2021

Weihnachtsferien

  • Das Steuerbüro Horst Lehmann in Leinefelde hat vom 23. 12. bis 31. 12. 2021 geschlossen.
    Ab dem 3. Januar 2022 sind wir wieder für Sie da.
    Wir wünschen Ihnen ein paar schöne Festtage und einen guten Rutsch.



2 Steuergeschenke nur noch bis Weihnachten!

Steuergeschenke
  • In einer aktuellen Veröffentlichung des 'NWB' bzw. 'Markt-intern-Verlag' wird auf 2 Steuergeschenke hingewiesen, die nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig sind. Sie stellen sich wie folgt dar:

    1. Degressive Abschreibung bis 25% endet zum 31.12.2021

    Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, kann nach § 7 Abs.2 EStG anstelle der linearen Abschreibung (gleichmäßige Verteilung auf die Nutzungsdauer) eine degressive Abschreibung in Höhe von 25% des jeweiligen Buchwertes beansprucht werden, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung.

    Steuertipp: Liegen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen – insb. die Mittelstandsförderung nach § 7g EStG – vor, können diese neben der degressiven Abschreibung in Anspruch genommen werden.

    2. Computer: Sofort-AfA von Hard- und Software ebenfalls bis Jahresende 2021

    Diese Maßnahme gilt für: Hardware, wie z.B. Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer (auch Tablets), Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Tastatur, Maus, Kamera, Headset, Drucker)
    Software, wie z.B. Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung, ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme und zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung



Mandanteninformation (November - Dezember 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Abzug von Bewirtungsaufwendungen [mehr..]

    Wechsel Bewertungsmethode eines Dienstwagens [mehr..]

    Zinssatz von 6% verfassungswidrig [mehr..]

    Spekulationsgewinn bei Schenkung eines Grundstücks [mehr..]

    Verkauf einer Immobilie mit Arbeitszimmer [mehr..]



Mandanteninformation (September - Oktober 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Steuerschuld des Leistungsempfangers [mehr..]

    Investitionsfristen werden verlangert [mehr..]

    Option zur Korperschaftsteuer [mehr..]

    Verlangerung der Steuererklarungsfrist [mehr..]

    Liebhaberei bei PV-Anlagen [mehr..]

    Verlustverrechnung bei Aktienverkaufen [mehr..]



Mandanteninformation (Juli - August 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Ist-Besteuerung im Gründungsjahr [mehr..]

    Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück [mehr..]

    Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug [mehr..]

    Fristverlängerung beim Corona-Bonus [mehr..]

    Ermittlung der orstüblichen Miete [mehr..]

    Behandlung von Erhaltungsaufwendungen [mehr..]



Steuererleichterung im Fondsstandort-Gesetztes-Entwurf (05.05.21)

  • 1. Verbesserung erweiterter GewSt-Kürzung: z.B. bei Stromerzeugung

    2. Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

    (hoffentlich bleibts dabei)



Thüringen: Corona-Härtefallfonds (04.05.21)

  • Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft informiert zu dem neuen Corona-Härtefallfonds für die Wirtschaft. In der Veröffentlichung heißt es u.a.: "Das Land richtet einen Corona-Härtefallfonds für diejenigen Thüringer Unternehmen ein, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen haben." [mehr...]



Mandanteninformation (Mai - Juni 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Weitere steuerliche Erleichterungen [mehr..]

    Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter [mehr..]

    Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen [mehr..]

    Warenspenden von Einzelhändlern [mehr..]

    Erlass von Mieten wegen der Corona-Krise [mehr..]

    Verlängerung der Regelung für Stundung und Vollstreckungsschutz [mehr..]

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen [mehr..]



Thüringen-Invest: Fördersatz erhöht (19.04.21)

  • Die Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts, 99084 Erfurt informiert aktuell zur Fördersatz-Erhöhung auf 50% des Thüringen-Invest. In der Online-Veröffentlichung der Aufbank heißt es u.a.:

    Im Förderprogramm Thüringen-Invest, das insbesondere "kleinere" Investitionsvorhaben abdeckt und damit vor allem auch auf Wirtschaftsbereiche wie das Handwerk, den Handel, das Hotel- und Gastgewerbe, die Dienstleistungsbranche oder wirtschaftsnahe Freie Berufe zielt, wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:

    Der Basisfördersatz wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht.
    Die Veranstaltungsbranche wurde neu in die Liste der förderfähigen Wirtschaftsbereiche aufgenommen.
    Für das von der Krise besonders betroffene Gastgewerbe, die Veranstaltungsbranche, den Einzel- und Großhandel sowie der Friseur- und Kosmetiksalons wurde der maximal mögliche Fördersatz auf 50 Prozent erhöht.

    Was wird gefördert

    Auf der Grundlage des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 wurde die Thüringen-Invest-Richtlinie mit verbesserten Konditionen ausgestattet.

    Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen, Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Investitionsvorhaben, die zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.

    Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:

    Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

    Der Thüringen-Invest-Zuschuss ist mit Förderdarlehen vielseitig kombinierbar. Neben dem Thüringen-Invest-Darlehen können z. B. die Förderdarlehen Thüringen-Dynamik oder GuW Thüringen genutzt werden. [mehr..]



Update Förderprogramme Niedersachsen (01.04.2021)

  • Die WRG Göttingen hat in dem April-Newsletter aktuelle Informationen u.a. zu neuen Förderprogrammen und der Corona-Pandemie zusammengetragen. Sie lauten wie folgt:

    Förderprogramme des Landkreises

    Der Landkreis Göttingen hat neue Förderprogramme auf den Weg gebracht. Sie lauten wie folgt:
    Der Corona-Hilfsfond-Soziales unterstützt gemeinnützige Organisationen und Vereine, Solo-Selbstständige im Haupt- und Nebenerwerb sowie Einzelunternehmen, die ein öffentliches Interesse begründen können.
    Der Kulturfond unterstützt Kultureinrichtungen, -institutionen, -vereine sowie Soloselbständige, die ihren Sitz im Landkreis Göttingen haben. [mehr..]

    WRG Corona-Sonderseite

    Die WRG Göttingen hat eine Corona-Sonderseite mit aktuellen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf ihrer Homepage zusammengestellt [mehr..]



Mandanteninformation (März - April 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter [mehr..]

    Rücklage für Ersatzbeschaffung - Reinvestitionsfrist [mehr..]

    Wichtige Regelung des JStG [mehr..]

    Billigkeitsregelungen im Spendenrecht [mehr..]

    Verlängerung der Steuererklärungsfristen [mehr..]

    Stundung und Vollstreckungsschutz [mehr..]



Steuerberaterverband: Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer (04.02.21)

  • Der Steuerberaterverband Niedersachsen / Sachsen-Anhalt hat die folgende Veröffentlichung herausgegeben: "Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer". Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



DHZ online: Abwrackprämie für Lkw gestartet (01.02.21)

  • Die Deutsche Handwerks-Zeitung hat am 1. Februar 2021 auf der Homepage die folgende Veröffentlichung "Flottenaustauschprogramm Bis zu 15.000 Euro: Abwrackprämie für Lkw gestartet" online gestellt.
    U.a. heißt es: "Ab sofort können Handwerksbetriebe eine Lkw-Abwrackprämie beantragen, wenn sie ihr Alt-Fahrzeug verschrotten und durch ein "sauberes" Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen ersetzen. Allzu lange sollten interessierte Betriebe nicht mit der Antragstellung warten." Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



KfW: Bundesförderung ersetzt die bisherige Förderung (21.01.21)

  • In der Veröffentlichung "Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung" der KfW vom 21.01.21 heißt es u.a.: "Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen." Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



FAZ: Steuererleichterung für Unternehmen verlängert (20.01.21)

  • Die FAZ hat am 20.01.21 den Artikel "Bund und Länder : Steuererleichterung für Unternehmen werden verlängert" veröffentlicht.

    U.a. heißt es: "Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann wohl auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist." Der Artikel ist als PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [mehr...]



Stellenausschreibung (01/21)

  • Das Steuerbüro Horst Lehmann in Leinefelde sucht eine/n Steuerfachangestellte/n (m/w/d) [mehr...]



BMWi: Corona Dezemberhilfe - Antrag freigeschaltet (01/21)

  • Das BMWi informiert zur Corona Dezemberhilfe: Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine "außerordentliche Wirtschaftshilfe" unterstützt, der sog. November- und Dezemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

    Das BMWi führt aus:

    Die Dezemberhilfe kann ab sofort auf der Seite für Überbrückungshilfe beantragt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

    Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.3.2021 gestellt werden.

    Für weitere Einzelheiten des Antragsverfahrens für die November- und Dezemberhilfe wurden am 17.12.2020 neue Informationen zur Verfügung gestellt, siehe FAQ zur November- und Dezemberhilfe.

    Hinweis:
    Der Antrag auf Überbrückungshilfe III ist derzeit noch nicht online. Eine Antragstellung soll im laufe des Januar 2021 möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zur Überbrückungshilfe. [mehr..]

    Sobald die Beantragung möglich ist, werden wir Sie darüber informieren.



Mandanteninformation (Januar - Februar 2021): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Sponsoring einer Gemeinschaftspraxis [mehr..]

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen [mehr..]

    Betrugsversuche mit Phishing-Mails [mehr..]

    Abzug von Prozesskosten [mehr..]

    Zahlung von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn [mehr..]

    Baukindergeld soll verlägert werden [mehr..]

    Kein Betriebsausgabenabzug für das Erststudium [mehr..]



Aktuelle Informationen 2020

KfW informiert: Neues Förderprogramm (12/20)



Mandanteninformation (November - Dezember 2020): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Abzug der Kosten für eine TSE-Kasse [mehr..]

    Tantieme-Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer [mehr..]

    Renovierung eines Badezimmers im Home-Office [mehr..]

    Mindestlohn steigt [mehr..]

    Grunderwerbsteuer: Kauf von Zubehör [mehr..]

    Kindergeld soll steigen [mehr..]

    Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe [mehr..]



WRG informiert: 2 neue Förderprogramme (10/20)



Mandanteninformation (September - Oktober 2020): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz [mehr..]

    Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie [mehr..]

    Elektronische Kassen – Umrüstungsfrist verlängert [mehr..]

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Erweiterungsbau [mehr..]

    Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen [mehr..]

    Kosten für Masterstudium abzugsfähig [mehr..]



Mandanteninformation AKTUELL: Umsatzsteuersätze – Befristete Senkung vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 (07/20)

  • Die nachfolgenden Informationen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 sind für Sie nach Themengebieten als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze [mehr..]

    Auswirkungen der temporären Steuersatzabsenkungen [mehr..]

    Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze [mehr..]



Eckpunkte: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - Antragstellung ab 08.07.2020 möglich! (07/20)

  • AKTUELL: Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie hat aktuell eine umfangreiche Informationsschrift zu dem Thema: "Eckpunkte - Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" publiziert. Eine Antragstellung ist ab 08.07.2020 möglich!

    Download: Eckpunkte: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Bundesministerium) [Download: PDF-Dokument]

  • Die Eckpunkte "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" sind in dem Informationsblatt als PDF-Dokument übersichtlich zusammengefaßt.

    Download: Eckpunkte: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen [Download: PDF-Dokument]



ZDH-Merkblatt: geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes (15.06.20)

  • Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat am 15.06.20 das Merkblatt "Geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020" herausgegeben.

    Darin heißt es u.a.: Die Große Koalition hat am 3.6.2020 beschlossen, zur Stärkung der Wirtschaft nach der Corona-Krise den Umsatzsteuer-Regelsatz von derzeit 19% auf 16% und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7% auf 5 % abzusenken. Die Absenkung der Umsatzsteuer-sätze gilt befristet für sechs Monate in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

    Download: Merkblatt "Geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020" [Download: PDF-Dokument]



Mandanteninformation (Juli - August 2020): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Anscheinsbeweis bei Firmenwagen [mehr..]

    Verlustrückertrag als Liquiditätshilfe [mehr..]

    Wirtschaftshilfen: Weiterer KfW-Kredit aufgelegt [mehr..]

    Corona-Steuerhilfegesetz [mehr..]

    Erleichterung bei der Gemeinnützigkeit [mehr..]

    Sozialschutz-Paket II verabschiedet [mehr..]



Deutsche Handwerks Zeitung: So stellen Handwerksbetriebe auf E-Rechnung um (27.05.20)

  • In der Deutschen Handwerks Zeitung wurde am 27.05.20 zu dem Thema "So stellen Handwerksbetriebe auf E-Rechnung um" ein umfangreicher Bericht veröffentlicht. Darin heißt es u.a.: Gedruckte Rechnungen kosten Papier und Geld, elektronische Rechnungen stellen in vielen Fällen eine echte Alternative dar. Wie Handwerksbetriebe umrüsten, welche Fallstricke sie dabei beachten müssen – und warum für manche Betriebe der Umstieg auf E-Rechnungen bald sogar zur Pflicht wird.

    Download: So stellen Handwerksbetriebe auf E-Rechnung um [Download: PDF-Dokument]



Mandanteninformation (Mai - Juni 2020): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise [mehr..]

    Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise [mehr..]

    Rechtliche Maßnahmen in der Corona-Krise [mehr..]

    Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück [mehr..]

    Leistungen eines Laborarztes umsatzsteuerfrei [mehr..]



Corona-Hilfe für Landwirte (05/20)



Wirtschaftsministerium: Ausbildungszuschuss (05/20)

  • Das Wirtschaftsministerium legt "Ausbildungszuschuss" für Unternehmen mit Lehrlingen auf.

    Die Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft liegt zum Download bereit. [Download]



Deutsche Handwerks Zeitung: Schnellkredit-Programm (04/20)

  • In der Pressemitteilung der Deutschen Handwerks Zeitung vom 6. April 2002 heißt es: "Schnellkredit-Programm: Welche Voraussetzungen jetzt für Betriebe gelten".

    "Betriebe sollen nun einfacher an Kredite kommen. Bürokratische Prozesse werden vereinfacht und die staatliche KfW übernimmt das Haftungsrisiko für bestimmte Kredite zu 100 Prozent." [mehr..]



NWB-Datenbank: Zulagen für Beschäftige (04/20)

  • In der Online-Nachricht der NWB-Datenbank vom 03.04.2020 heißt es, dass lt. Bundesministerium für Wirtschaft (BMF) Zulagen für Mitarbeiter bis 1.500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei sind." [mehr..]



FAZ: So kommen Selbständige und kleine Betriebe an Soforthilfen vom 02.04.2020 (04/20)

  • In der FAZ Online wurde am 02.04.2020 die Pressemitteilung "So kommen Selbständige und kleine Betriebe an Soforthilfen" zum Theme Corona veröffentlicht. [mehr..]



Thüringer Aufbaubank: „Corona-Update“ vom 02.04.2020 (04/20)

  • Die Thüringer Aufbaubank hat in dem „Corona-Update“ vom 02.04.2020 u.a. Informationen zu einem zinslosen TAB-Darlehen bis 50.000,00 € ohne Hausbank veröffentlicht. [mehr..]



Steuerberaterverband: „Corona-Update“ vom 01.04.2020 (04/20)

  • Der Steuerberaterverband hat am 01.04.2020 ein Corona-Update mit zahlreichen Informationen herausgegeben. [mehr..]



Corona: geplante Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen (03/20)

  • 1.) Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein Kreditprogramm mit schnellen Liquiditätshilfen bei der NBank in Vorbereitung. Das Land Niedersachsen gewährleistet die Absicherung des Programms, welches direkt von der NBank – nicht über eine Hausbank – vergeben werden soll. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium schafft die personelle Grundlage für eine gute Beratung und zügige Bearbeitung der Anträge.

    2.) Zudem ist ein Corona-Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz in Arbeit: Für 6 Monate soll es eine Zuschussförderung in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro geben. Dieser Liquiditätszuschuss soll auch Familienbetrieben zu Gute kommen. Die Förderungen für einzelne Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro betragen. Der Fördersatz von 50 Prozent bleibt bestehen. Das heißt, der Förderhöchstbetrag von 20.000 Euro kann abgerufen werden, sofern der wirtschaftliche Schaden des einzelnen Unternehmens bei mindestens 40.000 Euro liegt.



Hinweise zum Coronavirus (02/20)

  • In dem Newsletter der WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH sind ausführliche Hinweise für Unternehmen und Selbständige zum Coronavirus übersichtlich zusammengestellt. [Zur Homepage der WRG]



Die Doppelbesteuerung der Rente ist Fakt! (01/20)

  • Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat der Gesetzgeber bereits zum 01.01.2005 eine Neuregelung geschaffen, welche die vorgelagerte Rentenbesteuerung der Arbeitnehmer der nachgelagerten Besteuerung der Beamten angleichen sollte. Diese Angleichung ist nicht gelungen. Fakt ist, dass die Rentner insbesondere auch durch langfristige Doppelbesteuerung benachteiligt sind. Allen Rentnern wird empfohlen, Einspruch einzulegen, dazu das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO zu beantragen und sich auf das Musterverfahren beim FG Saarland, Aktenzeichen 3 K 1072/20 zu berufen. (Fragen hierzu beantworten wir gerne - Telefon: 03605 - 50 84-0)



Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (01/20)

  • Technologieoffene energetische Maßnahmen zur Gebäudesanierung werden ab 2020 auch an eigengenutzten Gebäuden steuerlich gefördert.

    Für energetische Maßnahmen an einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der EU liegenden, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen. Im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme und im folgenden Jahr um je 7% der Aufwendungen, höchstens jedoch um 14.000 €, im übernächsten Jahr um 6%, höchstens jedoch um 12.000€.

    Diese Maßnahmen werden gefördert:

    • Wärmedämmung von Wänden
    • Wärmedämmung von Glasflächen
    • Wärmedämmung von Geschossdecken
    • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
    • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
    • Erneuerung der Heizungsanlage
    • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
    • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie älter als 2 Jahre sind

    Zu den Kosten für die Maßnahmen gehören auch die Kosten für Energieberater.

    Mehrere Einzelmaßnahmen an demselben Objekt können gefördert werden, je gefördertem Objekt beträgt jedoch der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000€.
    Die Steuerermäßigung kann nur einmal in Anspruch genommen werden, auch wenn mehrere Personen Eigentümer sind.

    Vorrausetzungen für die Förderung:

    Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, dieses muss die Kriterien nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigen.

    Die Nutzung des Gebäudes erfolgt im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich durch den Steuerpflichtigen ausschließlich zu Wohnzwecken, die unentgeltliche Überlassung an andere Personen zu Wohnzwecken ist erlaubt.

    Der Steuerpflichtige benötigt für die Aufwendungen eine Rechnung, die die förderungsfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist und in deutscher Sprache verfasst ist. Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.

    Das begünstigte Objekt muss bei Durchführung der Maßnahme älter als 10 Jahre sein, hierfür ist der Beginn der Herstellung maßgebend.

    Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten berücksichtigt worden sind.
    Für die Maßnahmen darf keine Steuerbegünstigung für Baudenkmäler oder als Handwerkerleistung beansprucht werden.

    Gebäude, bei denen es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, werden nicht gefördert.
    Die energetischen Maßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen worden sein und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. Ist ein Bauantrag erforderlich gilt als Beginn der Zeitpunkt die Bauantragstellung, ansonsten der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung.



Mandanteninformation (März - April 2020): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Förderung von Forschung und Entwicklung [mehr..]

    Umsatzgrenze für die Istversteuerung [mehr..]

    Gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehnsverluste [mehr..]

    Weitere Änderungen durch das JStG 2019 [mehr..]

    Grundsteuererlass bei Mietausfällen [mehr..]

    Umsetzung des Klimaschutzprogramms [mehr..]

    Weitere Änderungen im Jahr 2020 [mehr..]

    Abzug von Erstausbildungskosten [mehr..]

    Nachversteuerung des Familienheims [mehr..]

    Vorsicht Falle: E-Mails zum Transparenzregister [mehr..]



Mandanteninformation (Januar - Februar): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Zertifizierung elektronischer Kassen [mehr..]

    Bürokratieentlastung beschlossen [mehr..]

    Gehaltsumwandlung ohne verbindlichen Anspruch [mehr..]

    Reform der Grundsteuer in Kraft [mehr..]

    Soli wird weitgehend abgeschafft [mehr..]

    Jahressteuergesetz 2019 beschlossen [mehr..]

    Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 [mehr..]

    Kaufprämie erhöht und verlängert [mehr..]



Aktuelle Informationen bis 2019

  • Achtung: Finanzverwaltung Niedersachsen und Thüringen verschärfte Anforderungen an Tankgutscheine!

    Warengutscheine

    Die Betriebsprüfung beanstandet Warengutscheine bei Nichtbeachtung von Formalitäten.

    Bei Betriebsprüfungen in Thüringen und Niedersachsen wurden Warengutscheine verstärkt unter die Lupe genommen.

    Die Betriebsprüfer haben von ihren Finanzdirektoren Anweisungen bekommen, die bisherigen "großzügigen" Prüfungen zu verschärfen. Ab sofort sind folgende Kriterien strikt einzuhalten:

    Die konkrete Ware und Menge müssen auf dem Gutschein bezeichnet sein

    z.B. 30 l Benzin
    ein Haarschnitt
    monatliches Abo der "Göttinger Eichsfeld Zeitung"

    Auf dem Tankgutschein darf kein Eurobetrag stehen, auch keine Höchstangabe.

    Der Arbeitnehmer darf nicht am Zahlungsverkehr beteiligt sein - der Arbeitnehmer darf also nicht erst tanken, sich den Gutschein später ausstellen lassen und dann das verauslagte Tankgeld zurückerhalten.

    Der Gutschein muss eine Frist zur Einlösung enthalten.

    Der Arbeitgeber muss zwingend den Tag der Gutscheinübergabe und den aktuellen Tagespreis der bezeichneten Ware in seinen Unterlagen festhalten.

    Vorteil Tankgutschein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

    Um die Abgabenlast zumindest teilweise zu drücken, nutzen immer mehr Firmen und ihre Angestellten dieses Privileg:

    Erhalten Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen im Wert von bis zu 44,00 EUR pro Monat verzichten sowohl Finanzamt als auch Sozialversicherungen auf Arbeitnehmer-/ und Arbeitgeberanteil.

    Mit den 44,00 EUR-Gutscheinen lassen sich bis zu 370,00 EUR Steuern und Sozialversicherungen pro Arbeitnehmer und Jahr sparen.

    Muster: Tankgutschein zum Download (PDF-Dokument)


  • Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Landkreis Göttingen

    Durch die Förderung der EU sollen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) neue Arbeitsplätze geschaffen und vorhandene Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU kann damit im Kreisgebiet nachhaltig verbessert werden. Die Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (WRG) ist Ansprechpartner für die Maßnahmen.



Profitieren Sie von der Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts.

  • Einführung einer steuerfreien Ehrenamtspauschale
    von 500,00 EUR

    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht bereits durch andere Vorschriften begünstigt sind, bleiben nach dem neuen § 3 Nr. 26a EStG bis maximal 500 € im Jahr steuerfrei. Mit dem Freibetrag wird pauschal - also ohne Vorlage von Einzelnachweisen - der Aufwand im Zusammenhang mit dem Ehrenamt abgegolten (sog. Aufwandspauschale).

    Von der Neuregelung profitieren alle, die in Vereinen ehrenamtlich tätig sind und - z.B. als Vereinsvorstand, Feuerwehrgerätewart oder Zeugwart - eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie müssen ihre Aufwendungen (z.B. für Porto, Telefon, Fahrtkosten) nicht länger einzeln gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Das gilt auch für Eltern, die ihre Kinder und Mannschaftskameraden zum Sport fahren.

    Unser Tipp:Wenn die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher sind als der Freibetrag, können Sie die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nachweisen oder glaubhaft zu machen.

    Bitte beachten: Der Freibetrag kann nicht zusätzlich zu den Steuerbefreiungen für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG) oder dem Übungsleiterfreibetrag beansprucht werden.

    Wichtig: Anders als bei der zunächst geplanten Förderung für unentgeltliche Tätigkeiten setzt die steuerfreie Ehrenamtspauschale die Erzielung von Einnahmen voraus. Wer unentgeltlich für einen kleinen Verein tätig ist, der keine Aufwandsentschädigung zahlen kann, profitiert nicht von der Pauschale. Weiterer Unterschied: Der Abzug erfolgt nicht von der Steuerschuld, sondern von der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

  • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags auf 2.100 EUR im Jahr

    Der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG ist bei unverändertem Anwendungsbereich von zuvor 1.848 € im Jahr (154 € im Monat) auf 2.100 € im Jahr (175 € im Monat) angehoben worden. Steuerfrei sind wie bisher nebenberufliche Einnahmen von Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern und Personen mit einer vergleichbaren Tätigkeit. Begünstigt sind zudem Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten und der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung.

    Wichtig: Die nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nicht als Arbeitsentgelt erfasst und sind damit sozialversicherungsfrei. Dabei kann der steuerfreie Jahresbetrag monatlich mit 175 € oder en bloc (z.B. jeweils zum Jahresbeginn) vom ausgezahlten Betrag in Abzug gebracht werden. Da der steuerliche Übungsleiterfreibetrag rückwirkend zum Jahresanfang 2007 erhöht wurde, stellt sich die Frage, ob dies auch für die Sozialversicherung gilt. Mit einem sicheren Gespür für möglichst komplizierte und bürokratische Lösungen haben dies die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger verneint. Erst für Zahlungen nach Inkrafttreten des Gesetzes darf der höhere Übungsleiterfreibetrag angesetzt werden. Immerhin kann der Erhöhungsbetrag von monatlich 21 € (175 € - 154 €) in die Zeit nach Verkündung des Gesetzes verlagert werden.

    Bitte beachten: Wie bisher soll der Übungsleiterfreibetrag nur bei einer Tätigkeit für eine inländische Einrichtung gelten. Der BFH (Az: XI R 43/02) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch die Frage vorgelegt, ob dies gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. In dem anhängigen Verfahren (EuGH-Az: C-281/06), hatte das Finanzamt einem in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt, der einen Lehrauftrag an der Uni Straßburg hatte, den Freibetrag verweigert. Betroffene sollten ihre Fälle offen halten.

  • Erleichterter Spendennachweis bis 200 EUR

    Für Spenden bis zu 200 EUR reicht jetzt ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus. Eine Zuwendungsbestätigung der empfangenen Organisation ist nicht nötig. Bisher wurde der sog. vereinfachte Zahlungsnachweis nach § 50 EStDV vom Finanzamt nur bis 100 EUR akzeptiert.

  • Bundesfinanzhof entscheidet zur Kürzung der Pendlerpauschale

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte sind seit dem 1.1.2007 keine Werbungskosten mehr. Nach Auffassung des Gesetzgebers fallen die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstätte in den privaten Bereich (Werkstorprinzip). Die Aufwendungen können nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt werden.

    Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungswidrig, insoweit die Aufwendungen steuerlich in keiner Weise mehr abgezogen werden können. Er hat daher in zwei Fällen, in denen Lohnsteuerermäßigungsanträge abgelehnt wurden, die Verfahren ausgesetzt und das Abzugsverbot dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

    Trotz der Entscheidung des Bundesfinanzhofs hält die Finanzverwaltung die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungsgemäß und rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt. Bis zu dessen Entscheidung können die Finanzämter weiterhin auf Antrag von Arbeitnehmern die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer eintragen. Steuerbescheide bleiben insoweit offen.



Sonderabschreibungen bei Mietwohnungsneubau - Bundesrat v. 28.06.2019

  • In der Online-Nachricht des bundesratKOMPAKT vom 28.06.19 heißt es:

    Gesetzgebung: Sonderabschreibungen bei Mietwohnungsneubau

    Der Bundesrat hat am 28.06.19 den Sonderabschreibungen beim Wohnungsneubau nun doch zugestimmt. Damit kann das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubau nach dessen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. [mehr..]



Sonderabschreibungen Mietwohnungsbau - Entscheidung am 19.09.2018

  • Die Deutsche Handwerkszeitung hat die folgende Pressemitteilung online gestellt:

    Sonderabschreibungen Bund will Mietwohnungsbau stärker steuerlich fördern

    Die Bundesregierung will mit Sonderabschreibungen mehr Investoren zum Bau von bezahlbaren Mietwohnungen bewegen. "Hintergrund sind der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie die steigenden Mieten", heißt es im entsprechenden Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Das Gesetz soll voraussichtlich am 19. September im Kabinett beraten werden. [mehr..]



Baukindergeld startet

  • Die KfW veröffentlicht online den folgenden Beitrag:

    Das Baukindergeld startet am 18.09.2018

    Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren. [mehr..]



Mandanteninformation (September-Oktober): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug im Kfz- Handel
    Der Vorsteuerabzug kann trotz fehlender Angabe des Liefer- bzw. Leistungszeitpunkts in der Rechnung möglich sein, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat des Rechnungsdatums erbracht worden ist. In diesem Fall ergibt sich der Leistungszeitpunkt aus dem Rechnungsdatum. [mehr..]

    BMF zur Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen
    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Einzelaufzeichnungspflicht bei der Buchführung veröffentlicht. Damit reagiert das Ministerium auf eine Gesetzesänderung, die am 29.12.2016 in Kraft getreten ist und die insbesondere für Kasseneinnahmen Bedeutung hat. [mehr..]

    Erfassung von EC-Karten-Umsätzen
    Ebenfalls geäußert hat sich das BMF zu einer Anfrage von Wirtschaftsverbänden, wie Zahlungen mittels EC-Karte in der Kasse zu erfassen sind. Danach ist die vor-übergehende Erfassung von EC-Karten-Umsätzen in der Kasse steuerlich unschädlich, wenn die EC-Karten-Umsätze wieder herausgerechnet oder gesondert kenntlich gemacht werden. [mehr..]

    Anwendungserlass zur Kassennachschau
    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Auffassung zur Neuregelung der „ Kassennachschau“ in Gestalt eines Anwendungserlasses veröffentlicht. Der Erlass ist für die Finanzämter bei der Auslegung der Neuregelung bindend. [mehr..]

    Abfindung bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags
    Die vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung anlässlich der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags ist tarifbegünstigt und wird daher beim Arbeitnehmer ermäßig besteuert. In der Regel ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer bei Abschluss des Auflösungsvertrags unter Druck stand und daher nicht freiwillig auf seine künftigen Gehaltsansprüche verzichtet hat. [mehr..]

    Ortsübliche Miete für möblierte Wohnung
    Beläuft sich die vereinbarte Miete auf mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, wird ein Verlust aus der Vermietung grundsätzlich in voller Höhe anerkannt. Bei Vermietung einer teilmöblierten oder vollmöblierten Wohnung ist die ortsübliche Miete aufgrund der (Teil-)Möblierung um einen Zuschlag zu erhöhen. Dieser Zuschlag kann entweder aus dem Mietspiegel oder aber aus einem am Markt realisierbaren Möblierungszuschlag abgeleitet werden. [mehr..]



An Betrüger verlorenes Geld von Steuer absetzbar

  • Das Handelblatt online berichtet in der Pressemitteilung vom 28.06.2017:

    An Betrüger verlorenes Geld von Steuer absetzbar

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass an Betrüger verlorenes Geld in bestimmten Fällen von der Steuer absetzbar ist. Im aktuellen Fall hatte ein Villenbesitzer seinem Makler Bargeld übergeben, der dieses unterschlug. [mehr..]



Ausfall einer priv. Darlehensforderung als Verlust aus KapV

  • In der Pressemitteilung des Bundesfinanzhof vom 20.12.2017 heißt es:

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15 für den Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden. [mehr..]



Haushaltsnahe Leistungen: Steuerabzug auch für Werkstattkosten

  • Bahnt sich beim 'Steuersparmodell für jedermann' die Chance an, in noch größerem Umfang als bisher private Aufwendungen dem Fiskus in Rechnung zu stellen?

    Sie ahnen schon worum es geht? Richtig, wir meinen den Steuerabzug nach § 35a EStG im allgemeinen und Kosten eines Handwerkers im besonderen.

    Um ganz genau zu sein:

    Es geht um Lohnbestandteile, die auf Arbeiten in dessen Werkstatt entfallen.

    Beispiel: Die Anfertigung einer neuen Haustür durch einen Schreiner.

    Hier mauert die Finanzverwaltung, da die Arbeiten nicht "im Haushalt" durchgeführt werden.

    Allerdings gab es in diesem Punkt schon ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Finanzgerichts München, das sogar rechtskräftig geworden ist (Az. 7 K 1242/13, vgl. 'steuertip' 47/15).

    Nach Auffassung der Richter handele es sich in diesem Fall ebenfalls um Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

    Das Problem: Es gibt auch negative Finanzgerichtsurteile, bislang aber noch keine Entscheidung des BFH. Doch schon bald wird sich das oberste Steuergericht mit dieser Problematik beschäftigen müssen. Ein entsprechender Musterprozess ist nämlich unter dem Az. VI R 4/18 seit Kurzem anhängig. Somit müssen die Finanzämter in allen gleichgelagerten Fällen Ihrem Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stattgeben.

    Wichtig: In der Vorinstanz hat das FG Berlin-Brandenburg (Az. 12 K 12040/17 einem Ehepaar recht gegeben, das Aufwendungen für die Reparatur des Hoftores von gut 1.000 € geltend gemacht hatte. Diese lehnte das Finanzamt mit dem Hinweis ab, die Arbeiten seien in der Werkstatt erfolgt und somit nicht haushaltsnah.

    Dem widerspricht das Finanzgericht.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Az. VI R 18/14) sei es ausreichend, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerpflichtigen eintritt. Die Leistung werde dann im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht. Folglich sei es unschädlich, "wenn es sich um einen mit dem Haushalt verbundenen Gegenstand handelt, der lediglich für Zwecke der Reparatur aus dem Haushalt entfernt und nach Abschluss der Arbeiten wieder in den Haushalt eingebracht wird."

    Nun heißt es 'Daumen drücken', dass es das oberste Steuergericht genau so pragmatisch sieht.



Steuern sparen durch Sturmtief „Friederike“

  • In der Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler heißt es:

    Steuern sparen durch Sturmtief „Friederike“ - Wie Kosten zur Beseitigung von Sturmschäden anerkannt werden.

    Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat auch in Niedersachsen und Bremen große Schäden angerichtet. Hinzu kommt, dass Handwerker für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung des Gartens bezahlt werden müssen.



Handwerksbetriebe im ländlichen Raum können Fördermöglichkeiten nutzen (Antragsstellung bis zum 15.09.2018 erforderlich)

  • In der Pressemitteilung der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen heißt es:

    Am 1.1.2017 trat die überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (kurz: ZILE Richtlinie) in Kraft. Mit der Überarbeitung wurden erstmalig auch Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum durch Kleinstunternehmen der Grundversorgung in die Förderung aufgenommen. „Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern“, betont Detlef Bade, Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt und Soziales der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN).

    Wir haben den Artikel nebst dem Merkblatt in einem PDF-Dokument zusammengestellt und zum Download bereitgestellt [mehr]



Subunternehmer / Scheinselbstständigkeit

  • Ist ein Handwerker in den Betrieb seines Auftraggebers eingegliedert und erbringt auf der Baustelle Tätigkeiten, die ansonsten von Arbeitnehmern seines Auftraggebers erledigt werden, ist mit den Argumenten wie die der eigenen Gewerbeanmeldung, der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder eigenen Arbeitsmitteln kaum eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit zu begründen.

    So kann der Zoll bei einer Prüfung den Betroffenen als Arbeitnehmer ansehen, besonders wenn eine überschaubare Vergütung vereinbart wurde und er mit Ausnahme weniger kleiner Werkzeuge kein unternehmerisches Risiko trägt.

    Dies geht aus einem Urteil des LSG Baden-Würtemberg vom 29.06.2017, AZ L 10 R 592/17 hervor.



Alle Jahre wieder!

  • Verlustbescheinigung rechtszeitig beantragen!

    Hat ein Anleger bei einer Bank positive Einkünfte erwirtschaftet und bei einer anderen Bank einen Verlust erzielt, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich.

    Aber folgende Option gibt es:

    Wenn der Steuerpflichtige bei der Bank, bei der sich der Verlustverrechnungstopf befindet, bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellt, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen. Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf des Kreditinstitutes herausgenommen und die Bank beginnt 2018 wieder bei Null.



Mandanteninformation (November-Dezember): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften
    Das Finanzgericht Hamburg (FG) hält die Regelung zum Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften bei Anteilsübertragungen von mehr als 50 % für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Das BVerfG hatte bereits vor Kurzem entschieden, dass die Verlustuntergangsregelung verfassungswidrig ist, soweit sie bei Anteilsübertragungen von mehr als 25 % bis zu 50 % greift. [mehr..]

    Pauschalsteuer für Geschenke
    Erfreuliche Nachrichten gibt es hinsichtlich der Übernahme der Pauschalsteuer für Geschenke durch den schenkenden Unternehmer und der damit verbundenen Gefährdung des Betriebsausgabenabzugs. Hier hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die übernommene Steuer neben dem eigentlichen Präsent ein zweites Geschenk darstellt und in die für den Betriebsausgabenabzug maßgebliche 35 €-Grenze mit einzubeziehen ist. [mehr..]

    Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
    Der Bundesrat hat das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz, welches im Wesentlichen am 1.1.2018 in Kraft tritt, soll u. a. die betriebliche Altersvorsorge in kleinen Unternehmen gefördert werden. [mehr..]

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
    Wird eine mindestens 50 %ige GmbH-Beteiligung auf ein Kind im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen und zahlt das Kind dafür Versorgungsleistungen an sein Elternteil, können diese Versorgungsleistungen nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der Elternteil nach der Übertragung der Beteiligung weiterhin als Geschäftsführer der GmbH tätig ist. [mehr..]

    Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen
    Scheidungskosten sind ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Damit ändert der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung und begründet dies mit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013. [mehr..]

    Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre?
    Außergewöhnliche Belastungen sind im Jahr ihrer Zahlung absetzbar. Wirken sie sich steuerlich nicht vollständig aus, weil die Einkünfte des Steuerpflichtigen niedriger sind als die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen, ist eine Verteilung der außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume nicht möglich. [mehr..]

    Abfindung für Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch
    Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegenüber seinen Geschwistern auf seinen künftigen Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung, so fällt die gezahlte Abfindung unter die für Geschwister geltende Steuerklasse II und nicht unter die im Verhältnis von Eltern zu Kindern günstigere Steuerklasse I. Damit ändert der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung. [mehr..]



Ausbildung als Steuerfachangestellte/r

  • Die Steuerberaterkammer Thüringen weist auf die Ausbildungsmöglichkeit zum/r Steuerfachangestellten hin. Weitere Informationen sind auf der Ausbildungshomepage der Kammer eingestellt. [mehr..]



Steuersparmodell Kind:

  • So können Eltern das Studium finanzieren

    Gute Nachricht für Eltern, deren Kinder erst studieren und dann vielleicht in den Handwerksbetrieb einsteigen wollen. Sie haben es selbst in der Hand, wie sie ihr Kind finanziell unterstützen möchten. Selbst die steuersparende Nießbrauchsbestellung zu Gunsten des Kindes an einem vermieteten Grundstück ist steuerlich erlaubt.

    In dem Urteilsfall wollten Eltern ihrer studierenden Tochter finanziell zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts während des Studiums unter die Arme greifen. Sie überwiesen ihrer Tochter jedoch kein Geld, sondern die Mutter überließ ihrer Tochter ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie.

    Das Finanzamt beurteilte diese Vorgehensweise als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Abgabenordung und rechnete die Vermietungseinkünfte weiterhin der Mutter zu. Ein Gestaltungsmissbrauch wurde deshalb unterstellt, weil das Kind die Mieteinkünfte bis zur Höhe des Grundfreibetrags nicht versteuern musste.

    Finanzgericht gibt grünes Licht für Nießbrauchsbestellung

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschiede jedoch gegen das Finanzamt, dass solche Modell keinen Steuermissbrauch darstellen, wenn Sie wirtschaftlich begründet sind (Urteil v. 13.12.2016, Az. 11 K 2951/15).

    Wir weisen darauf hin, dass eine Revision durch den BFH zugelassen ist.

    Anerkannt wurde diese Gestaltung aus folgenden Gründen:

    Die Bestellung des Nießbrauchs an den Vermietungseinkünften war auf die Zeit des Studiums begrenzt.

    Der Verträge (die Immobilie war an das Unternehmen des Vaters vermietet) wurden inhaltlich nicht verändert und auch die vereinbarten Mietzahlungen blieben während der Phase des Nießbrauchs konstant.

    Die Mutter konnte wirtschaftliche Gründe für die Nießbrauchsbestellung nachweisen. Schließlich war das einzige Ziel dieser Vereinbarung, die Tochter finanziell auszustatten, damit diese während des Studiums ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.

    Steuertipp: Entscheiden Sie sich bei Unterstützung Ihres Kindes nicht für den klassischen Weg (= Überweisung von Geld), sondern bestellen einen Nießbrauch an einer steuerpflichtigen Einkunftsart, sollten Sie hier niemals einen Alleingang wagen. Tun Sie nichts, ohne vorher mit Ihrem Steuerberater gesprochen zu haben. In dem Urteilsfall war alles wasserdicht und steuerlich nicht angreifbar. Das setzt jedoch eine steuerliche Beratung vor Einräumung des Nießbrauchsrechts voraus.

    Deutsche Handwerkszeitung, Recht + Steuern - 27.07.2017 [mehr..]



Mandanteninformation (September-Oktober): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
    Der Gesetzgeber hat im Juni 2017 das "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" verabschiedet. Das Gesetz betrifft neben der Abziehbarkeit von Aufwendungen für Rechte und Lizenzen auch zwei weitere Bereiche, die für viele Unternehmen Bedeutung haben, nämlich die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen und die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). [mehr..]

    Weitere Steueränderungen
    Ebenfalls im Juni verabschiedet wurde das sog. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. [mehr..]

    Pauschalsteuer für Geschenke
    Macht ein Unternehmer seinen Geschäftsfreunden Geschenke und übernimmt er für sie deren Steuer pauschal i. H. von 30 %, so ist die von ihm gezahlte Pauschalsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn entweder das Geschenk mehr als 35 € wert ist oder wenn es zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 € überschreitet. [mehr..]

    Gewinnneutrales Ausscheiden aus einer Personengesellschaft
    Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden [mehr..]

    Bearbeitungsgebühr für Unternehmerdarlehen
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass von Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind. [mehr..]

    Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer
    Der erbschaftsteuerliche Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € wird auch unterhaltspflichtigen Kindern gewährt. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht steht der Gewährung des Freibetrags also nicht entgegen. [mehr..]



Bund der Steuerzahler:

  • Elektronische Kontoauszüge

    Banken stellen Kontoauszüge als Alternative zur Papierform häufig auch in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Kontoauszüge werden von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, und zwar unabhängig vom Datenformat. Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu stellen sind, sind diese grundsätzlich steuerlich anzuerkennen.

    In Betracht kommen dabei Bildformate (tif, pdf) als auch maschinell auswertbare Formate (z.B. csv). Allerdings sind bei Unternehmern und Selbstständigen in elektronisch übermittelter Form eingegangene Kontoauszüge auch in dieser Form aufzubewahren. Die alleinige Aufbewahrung eines Papierausdruckes genügt nicht.

    Bei Privatleuten besteht hingegen keine Aufbewahrungspflicht. Es bestehen daher auch keine Bedenken, als Zahlungsnachweise bei Steuererklärungen an Stelle von konventionellen Kontoauszügen ausgedruckte Online-Bankauszüge anzuerkennen.

    Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20. Januar 2017, Aktenzeichen S 0317.1.1-3/5 St42.



Mandanteninformation (Mai-Juni): Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände zum Unternehmensvermögen
    Unternehmer, die im Jahr 2016 Gegenstände angeschafft oder hergestellt haben, die sie sowohl für ihr Unternehmen als auch privat nutzen, müssen diese bis zum 31.5.2017 vollständig oder teilweise ihrem Unternehmensvermögen zuordnen, um den vollständigen oder anteiligen Vorsteuerabzug geltend zu machen. [mehr..]

    Anhebung der Schwelle bei GWG
    Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. [mehr..]

    BFH verwirft Sanierungserlass
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den sog. Sanierungserlass der Finanzverwaltung für rechtswidrig. [mehr..]

    Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer
    Nutzen Ehegatten oder Paare ein Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder von ihnen den steuerlichen Höchstbetrag von 1.250 € jährlich geltend machen, wenn ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und beide die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in entsprechender Höhe getragen haben. [mehr..]

    Benzinkosten des Arbeitnehmers
    Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen und muss er die gesamten Benzinkosten für den Pkw selbst tragen, so mindern diese Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Pkw-Privatnutzung. [mehr..]

    Bonuszahlung der Krankenversicherung
    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu Erstattungen und Zuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherungen geäußert, die an den Steuerpflichtigen für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen eines Bonusprogramms gezahlt werden. [mehr..]

    Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. [mehr..]



Umsatzsteuer: Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5. beachten

  • In der Online-Nachricht des NWB Verlag vom 16.03.17 heißt es: "Unternehmer, die im Jahr 2016 den Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Gegenständen geltend machen wollen, müssen den 31.05.2017 beachten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der betroffene Gegenstand ganz bzw. anteilig nachvollziehbar..." [mehr...]



Reinigungskosten Berufskleidung

  • Die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet in dem Onlineartikel v. 03.03.17: "Das Waschen von "typischer" Arbeitskleidung in der Reinigung lässt sich als Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug problemlos steuerlich absetzen. Doch wie kann man das Selbst-Waschen von Berufskleidung beim Finanzamt geltend machen? ..." [mehr...]



  • Göttingen: Umzug in neue Kanzleiräume

    Von der Herzberger Landstraße 45 nach
    Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen

    Kostenlose Parkplätze stehen im Rahmen des Kanzleibesuchs zur Verfügung.

    Nach Absprache leisten wir einen unentgeldlichen Hol- und Bringservice von Buchführungsunterlagen.



Mandanteninformation: Steuer- und Wirtschaftsrecht

  • Die nachfolgenden Themen zu aktuellen Urteilen und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht sind für Sie als PDF-Dokument zusammengestellt.

    Gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
    Zum 31.12.2016 ist eine Übergangsfrist zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften ausgelaufen. Darüber hinaus wurde nun das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Das Gesetz schreibt den nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und der ständigen Rechtsprechung bereits zuvor geltenden Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht ab dem 29.12.2016 fest. [mehr..]

    Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften
    Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung zur Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften getroffen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verlustuntergang bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % rückwirkend ab dem 1.1.2016 verhindert werden. [mehr..]

    Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung
    Ein Unternehmer kann den Vorsteuerabzug rückwirkend geltend machen, wenn eine unrichtige Rechnung von seinem Vertragspartner berichtigt wird. [mehr..]

    Aktuelles zu Betriebsveranstaltungen
    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Anfrage der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zu lohnsteuerlichen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen beantwortet. [mehr..]

    Kapitalauszahlung einer Pensionskasse
    Für eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse wird keine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte gewährt, wenn die Kapitalauszahlung auf einem Kapitalwahlrecht beruht, das bereits im Vertrag vereinbart war. [mehr..]



Positives Urteil: Ermittlung inländischer Listenpreis

  • Listenpreis
    Das FG Düsseldorf hat eine bedeutsame Entscheidung getroffen. [mehr..]



Steueranrechnung für Handwerkerleistungen: Ohrfeige für Finanzämter

  • Steuertipp
    In der Deutschen Handwerkszeitung ist ein Artikel über Steueranrechnung für Handwerkerleistungen erschienen. [mehr..]



Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

  • Förderung
    Die Thüringer Aufbaubank hat ein PDF-Dokument mit den neuesten Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zusammengestellt. [mehr..]



Veranstaltungshinweis: WRG vor Ort, 22.09.16

  • Gemeinschaftsveranstaltung der WRG, der Gemeinde Friedland und dem AFU
    Am Donnerstag, den 22.09.2016 findet findet um 18.00 Uhr eine Veranstaltung der WRG (Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH) und der Gemeinde Friedland im Rahmen des AFU-Stammtisches im Groß Schneer Hof statt.



Handwerker-Info - Verbesserte Fördermöglichkeiten der Thüringer Aufbaubank für Handwerker

  • Handwerker aufgepasst - verbesserte Förderbedingungen in der GRW Förderung!
    So lautet die Online-Meldung der Thüringer Aufbaubank.

    Weitere Informationen sind auf der Homepage der Förderbank zu finden [Homepage]



Umsatzsteuer-Jahreserklärung

  • Haftungsfalle Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015
    Informationen zur Zuordnungsentscheidungen von gemischt genutzten Witschaftsgütern - Frist für die Zuordnung endet am 31.05.2016.

    Weitere Informationen sind in einem PDF-Dokument zum Download zusammengestellt [Download]



Neue Richtlinie Thüringen-Invest

  • Förderprogramm planmäßig zum 01.01.2015 in Kraft getreten

    In einer Mitteilung der Thüringer Aufbaubank heißt es: "Der Freistaat Thüringen hat die Fördermöglichkeiten kräftig ausgeweitet: Der maximal mögliche Zuschuss wurde von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht, er kann wie bisher 20 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen. Der Zuschuss kann optional mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen von 200.000 Euro kombiniert werden (bisher max. 100.000 Euro). Auch die förderfähigen Branchen wurden ausgeweitet - so sind jetzt zum Beispiel auch der Lebensmitteleinzelhandel oder das Fleischerhandwerk förderfähig." Weitere Informationen sind auf der Homepage der Aufbank zusammengestellt [Homepage Aufbank]



KMU-Förderung

  • 27,3 Mio. Euro Investitionen und 252 neue Arbeitsplätze (WRG-Newsletter, Juli 2014)

    Nach Abschluss der EU-Förderperiode 2007-2013 kann eine positive Bilanz gezogen werden. Das kommunale Förderprogramm hat eine Förderlücke geschlossen.



Elektronische Rechnungen

  • Sparpotential für Handwerksbetriebe (DeutscheHandwerksZeitung, 04.06.2014)

    Ärgern Sie sich weil Unmengen an Papierbelegen der letzten zehn Jahre Räume blockieren, die Sie eigentlich besser nutzen könnten. Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, künftig auf die elektronische Rechnungslegung umzustellen. [mehr..]



Gewährleistungsabzug

  • Handwerker darf Steuer berichtigen (handwerk-magazin.de, 16.06.2014)

    Wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Umsätzen (Soll-Besteuerung) abgerechnet, muss die Steuer regelmäßig vorfinanziert werden. [mehr..]



E-Rechnung

  • Was bei elektronischen Rechnungen wichtig ist (DeutscheHandwerksZeitung, 14.02.2014)

    E-Mail statt Papier: Elektronische Rechnungen setzen sich immer mehr durch. Auch für die Anerkennung durch das Finanzamt macht es meist kaum mehr einen Unterschied - vorausgesetzt, es werden einige Punkte beachtet. [mehr..]



E-Rechnung

  • Bald Pflicht bei öffentlichen Aufträgen (DeutscheHandwerksZeitung, 26.05.2014)

    Rechnungen elektronisch zu verschicken soll Zeit und Kosten sparen. Die europäischen Behörden (d.h. auch die deutschen) sind nun verpflichtet neue einheitliche Formate einzuführen, da E-Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen bald Standard sein sollen. [mehr..]



Zuschuss für PV-Speicher 30%

  • Erneuerbare Energien "Speicher"

    Das Wichtigste in Kürze

    ab 1,26 % effektiver Jahreszins

    für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher

    auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen

    günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 30% der förderungsfähigen Kosten

    Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    a) Die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Es gilt der reguläre Fördersatz von max. 600 Euro/kWp.

    b) ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert wird.

    Zur KfW-Homepage [mehr..]



Firmen-PKW auch für Ehegatten im Minijob

  • Steuertipp

    Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer auch zur überwiegend privaten Nutzung wird weder durch Verwaltungsvorschriften noch durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt.

    Daraus ergibt sich das auch Minijobbern, unabhängig von ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Arbeitgeber, ein Firmenwagen überlassen werden kann.

    Es ist zu beachten, dass 1 % des Bruttolistenpreises zuzüglich eventueller Sonderausstattungen zum Erstzulassungszeitpunkt als Arbeitslohn erfasst werden müssen (§8Abs.2Satz2EStG).

    Daher muss bei einem Minijob berücksichtigt werden, dass die Summe aus Barlohn und Sachzuwendungen die Höhe des Grenzwertes von 450,-- € (neu ab 2013) nicht übersteigt.

    Rechenbeispiel:

    Dem Ehegatten, mit dem ein Minijob vereinbart wurde, wird ein PKW zum Listenpreis von 15.000,00 € überlassen. Der Arbeitgeber setzt den geldwerten Vorteil im Rahmen des Minijob-Arbeitsverhältnisses mit 1% / Monat des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung an. Bei dieser Berechung ist der Umfang der privaten Nutzung des PKW unerheblich.

    Der Arbeitslohn setzt sich daher wie folgt zusammen:

    Sachbezug für Fahrzeugüberlassung 15.000,00 € x 1%= 150,00 €
    Barlohn 300,00 €
    monatlicher Arbeitslohn 450,00 €



Keine Pauschalsteuer mehr auf "Aufmerksamkeiten" an Kunden

  • Mitteilung des Steuerberaterverbandes

    Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Im Rahmen des § 37b EStG soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge und für Geschenke an Geschäftsfeunde unter 40 € geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten.



Mehr Geld vom Finanzamt für Autofahrer

  • Arbeitnehmer dürfen aufgrund neuer Urteile jetzt für zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen wie bisher.

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.

    Somit können Sie lt. Az. VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 für jeden Weg zu einem anderen Arbeitsort Reisekosten absetzen. Das heißt, dass für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € als Reisekosten geltend gemacht werden können, außerdem häufig die Pauschalen für Verpflegung.

    Dies ist im Gegensatz zu der bisherigen Pendlerpauschale von 0,30 € je Kilometer der einfachen Entfernung (auch bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten) ein bedeutender Vorteil.

    Die Grundsatzurteile der obersten Finanzrichter müssen nun vom Finanzamt in allen offenen Fällen angewandt werden.

    Zur Einordnung von Arbeitsstätten stellte das Bundesfinanzministerium eine Zeitregel auf:
    Arbeitnehmer haben dort eine regelmäßige Arbeitsstätte, wo sie mindestens 20% ihrer Arbeitszeit verbringen (BMF-Schreiben vom 15.12.2011, Az. IV C 5 - S 2353/11/10010).

    Weiterhin muss noch folgendes Merkmal beachtet werden:
    Das Finanzamt darf eine Arbeitsstätte nur dann als regelmäßig ansehen, soweit dort auch der qualitative Schwerpunkt der Arbeit liegt. Wenn dies nicht der Fall ist, die Zeitregel aber erfüllt ist, muss der Arbeitnehmer das nachweisen, damit die höheren Reisekosten absetzbar sind.

    Beispiel:

    Der angestellte Handelsvertreter H. ist Montags bis Donnerstags im Außendienst. Freitags erledigt er seine Büroarbeiten. Somit hat er nach der Zeitregel eine regelmäßige Arbeitsstätte in der Firma des Arbeitgebers. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt aber eindeutig im Außendienst, und das ist nach den BFH-Urteilen entscheidend. Das Firmenbüro gilt nicht als regelmäßige Arbeitsstätte, das es nicht Mittelpunkt seiner Tätigkeit ist.

    Also kann der Handelsvertreter für alle Arbeitstage Reisekosten abrechnen, da er keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

    Fahrten zum Büro: 45 Tage x 20 km (hin u. zurück) x 0,30 € =   270,00 €
    + Fahrten zu Kunden: insg. 8.500 km x 0,30 € =   2.550,00 €
    + Verpflegungspauschale für 170 Tage x 6,00 €=   1.020,00 €
    = anzusetzende Werbungskosten   3.840,00 €
    Steuerersparnis incl. Soli bei 30% Grenzsteuersatz   1.152,00 €

    Wir raten Ihnen:

    An allen Tagen, an denen Sie nicht an Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte gearbeitet haben, können Sie mind. 0,30 € pro Kilometer geltend machen. Das ist doppelt so viel als für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

    Weiterhin können für alle auswärtigen Einsätze aus beruflichen Gründen -auch für eine Fortbildung- noch weitere Reisekosten, wie z.B. Parkgebühren geltend gemacht werden.

    Machen Sie sich Notizen über Datum, Zeit und Anlass der auswärtigen Tätigkeit. Ab 8 Stunden Abwesenheit vom regelmäßigen Arbeitsplatz oder von zuhause gibt es eine Verpflegungspauschale. Sammeln Sie für alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Auswärtigkeit Belege.

    Führen Sie ein Arbeitzeitbuch.

    Diese weist nach, dass Sie weniger als 20% Ihrer Arbeitszeit im Betrieb Ihres Chefs sind. Sind Sie z.B. nach kurzem Aufenthalt am Morgen im Betrieb weiter gefahren um woanders zu arbeiten, bringt Ihnen jeder gefahrene Kilometer mit Ihrem Auto mind. 0,30 €.

    Auch Arbeitnehmer, die vorübergehend in einer anderen Einrichtung Ihres Arbeitgebers tätig sind, können hohe Werbungskosten geltend machen, da dieser Ort nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, selbst wenn Sie jahrelang dort arbeiten.

    Beispiel:
    Ein Computerfachmann wird von seiner Firma in Hamburg für 3 Jahre in die Zweigstelle nach München geschickt. Er hat in München keine regelmäßige Arbeitsstätte, da er nach den 3 Jahren nach Hamburg zurückkehren soll. Also kann er für jeden mit seinem Auto gefahrenen Kilometer mind. 0,30 € absetzen. Behält er in Hamburg seine Wohnung und mietet in München eine weitere, kann er auch die Kosten für den zweiten Haushalt geltend machen.

    Unser Tipp:

    Erkennt das Finanzamt Ihre Reisekosten nicht an, kann innerhalb eines Monats nach Erlass des Bescheides Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Chef bestätigen, dass der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit außerhalb des Betriebes liegt.



Pressemitteilung: Steuerrecht

  • Der Steuer-Wahnsinn eskaliert

    In einer online Pressemitteilung der Wirtschaftswoche von Christian Ramthun heißt es: "Mit einem überraschenden Urteil zwingt der Bundesfinanzhof Tausende Fleischer, Bäcker und Pizzadienste zu hohen Nachzahlungen – und dokumentiert den Wahnsinn unserer verkommenen Fiskalordnung. Arbeitsplätze drohen auf der Strecke zu bleiben." [mehr..]



Gerichtsurteil: Firmenfeier

  • Firmenjubiläum und Geschäftsführergeburtstag

    In einer Mandaten-Information der Steuerberatung Baykal heißt es: "Die Kosten einer GmbH für eine Feier, bei der gleichzeitig das fünfjährige Firmenjubiläum und der Geburtstag des Gesellschafter-Geschäftsführers gefeiert werden, sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln und daher nicht absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entschieden. " (Nr.5)



Gesetzgebung: Existenzgründung

  • Neue Regeln für Existenzgründer

    In einer Mandaten-Information der Steuerberatung Baykal heißt es, daß nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt künftig die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Existenzgründer-Zuschuss gewährt wird. Die Maximalförderung verkürzt sich auf sechs Monate. Die Antragsteller müssen mindestens 150 Tage Restanspruchsdauer auf ALG I nachweisen, bislang sind es 90 Tage. (Nr.2)



KfW-Gründerkredit

  • Universell / Startgeld

    Die KfW-Bank hat neue Förderprogramme für Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger aufgelegt. Mit dem KfW-Gründerkredit-Universell werden Existenzgründungen und der Aufbau des Unternehmens in den ersten drei Jahren gefördert der Zinssatz liegt ab 1,97 % effektiv pro Jahr.
    Der KfW-Gründerkredit - StartGeld finanziert Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. [mehr: KfW-Gründerkredit - Universell]
    [mehr: KfW-Gründerkredit - StartGeld]



Ende des Papierkrieges

  • Elektronische Rechnung

    Ab dem 1. Juli 2011 gibt es die einfache elektronische Rechnung. Die paperierlose Rechnung, die E-Rechnung, wurde in kurzer Zeit zum Standard. Schon allein der Kostenvergleich (ca. 70 % Ersparnis laut einer Studie der EU) führte zu einer allgemeinen Akzeptanz.
    Um als Unternehmer hierauf vorbereitet zu sein, kann man einige Informationen schon jetzt abrufen. Auf folgenden Links bekommt man Rat vom Fachmann: [Chip]

    Merkblatt

    Der DWS-Verlag hat ein Merkblatt 'Die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung' herausgegeben.



Steuertipp: Betriebsprüfung

  • Betriebsprüfer jagen kleine Betriebe

    In einem Online-Artikel von Handwerk.com heißt es: "Betriebsprüfer schießen sich auf kleine Unternehmen ein. Weil sich die Kleinen nicht so schnell wehren, sei dort mehr zu holen – auch mit allerlei Tricks. Letztlich gehe es den Finanzbeamten nur um die eigene Karriere." [mehr..]



Steuertipp: Verfahren für Arbeitnehmer

  • Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Arbeitnehmer

    Einspruch erheben bei Verfahren für die Besteuerung von Arbeitnehmern (Quelle: Haufe Steuern, 05.05.11) [mehr..]



Solar- und Fotovoltaikanlagen

  • Staatliche Förderung und steuerliche Aspekte

    Aktuelle Rechtsprechungen zum Thema der Förderung von Solar- und Fotovoltaikanlagen. (Quelle: Haufe Steuern, 20.01.11) [mehr..]



Ferienjobs für Schüler und Studenten

  • Möglichkeit durch Ferienjobs Taschengeld aufzubessern

    In der Ferienzeit nutzen viele Schüler und Jugendliche die Möglichkeit durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern.

    Unternehmen, die Ferienjobs vergeben möchten, sollten sich mit den Regelungen des Jugendarbeitschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung - insbesondere mit der Frage, ab welchem Alter und für welche Arbeiten ein Schüler beschäftigt werden darf - auseinandersetzen.

    Kinder über 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für maximal 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten wie zum Beispiel Botengänge, Zeitungsaustragen usw. ausüben.

    In der Landwirtschaft sind ausnahmsweise Beschäftigungen von bis zu 3 Stunden täglich erlaubt.

    Während der Schulferien gelten Ausnahmeregelungen.

    Dann dürfen Jugendliche für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr, pro Tag 8 Stunden bzw. pro Woche 40 Stunden arbeiten. In der Landwirtschaft während der Erntezeit für Jugendliche über 16 Jahren bis zu 9 Stunden täglich.

    Für die Anerkennung des gezahlten Lohns als steuerliche Betriebsausgabe sind folgende Vorraussetzungen zu beachten:

    Arbeitsverträge zwischen Eltern und Kindern werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie rechtswirksam vereinbart worden sind, inhaltlich dem zwischen Fremden üblichen entsprechen und auch tatsächlich so durchgeführt werden.

    Arbeitsverhältnisse mit Kindern unter 15 Jahren werden steuerrechtlich nicht anerkannt!

    Ebenso Arbeitsverträge über Hilfeleistungen im elterlichen Unternehmen - wie zum Beispiel Telefondienst - werden steuerrechtlich ebenso nicht anerkannt, wenn sie wegen ihrer Geringfügigkeit oder Eigenart üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage erbracht werden.

    Nachweise

    Für spätere Betriebsprüfungen sind Schulbesuchsbescheinigung, die Nachweise und Erklärungen für geringfügig Beschäftigte (Aufzeichnungen über tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, die Bestätigung über das vorliegen bzw. nicht vorliegen einer weiteren Beschäftigung) bei den Lohnunterlagen aufzubewahren.



Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar

  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    In einer Pressemitteilung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ.net) v. 29.07.10 heißt es, daß das Bundesverfassungsgericht eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht gekippt hat. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer können nun auch von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. [mehr..]



Fehlen Ihnen Belege für die Steuererklärung?

  • Tipp für Ihre Steuererklärung

    Um den Betriebsausgabenabzug und die Vorsteuer anerkannt zu bekommen können Eigenbelege oder Duplikate helfen.

    Fehlt ein Beleg oder eine Rechung sollten sie sich mit dem Lieferanten in Verbindung setzen und um ein Duplikat der Rechnung bitten. Ein Duplikat sichert den Betriebskostenabzug und die Vorsteuer.

    Sollte dies nicht möglich sein, können sie einen Eigenbeleg erstellen. Auf diesem sollte mit der Überschrift "Eigenbeleg" die Höhe der Aufwendung, das Datum, der Anlass und der Empfänger der Zahlung mit Anschrift vermerkt sein. Ein Zahlungsnachweis, möglichst ein Kontoauszug, sollte beigefügt werden. Bei Barzahlungen sollte man Zeugen benennen können oder einen Kassenbeleg beifügen.

    Bei fehlenden Tankbelegen ist eine Schätzung der Kosten anhand des durchschnittlichen Benzinverbrauchs und des durchschnittlichen Benzinpreises möglich (Bundesfinanzhof, Az. VI R 113/88)

    Vorsteuer wird bei Eigenbelegen in der Regel nicht anerkannt und auch der Betriebsausgabenabzug kann angezweifelt werden, bei zu vielen Eigenbelegen werden die Betriebsausgaben aller Wahrscheinlichkeit nach vom Finanzamt gekürzt.

    Dies ist ein Service für die Region Leinefelde - Heiligenstadt - Göttingen.



Vereinfachung im Vergütungsverfahren ausländischer Vorsteuer ab 2010

  • Bundeszentralamt für Steuern

    Zahlt ein deutscher Unternehmer im EU-Ausland Vorsteuer, so musste er sich er sich diese im Vorsteuer-Vergütungsverfahren des jeweiligen Landes erstatten lassen. Ab 2010 kann der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.



Bundesfinanzhof - Dienstreisen

  • Dienstreisen kombiniert mit Urlaub absetzbar

    In einem Artikel der FAZ v. 13.01.10 heißt es: Dienstreise nach Las Vegas: Sie bleibt auch bei anschließendem Urlaub dort absetzbar.



Mini-Jobs

  • Wann lohnen sich Mini-Jobs für Arbeitgeber?

    Teilzeitkräfte und Aushilfen sind immer mehr ins Visier der Prüfer geraten.



Einkommensteuer für Rentner

  • Der Fiskus jagt die Rentner - Schonzeit für Rentner vorbei

    Auch Rentner sind zu Steuerklärungen verpflichtet...



Handwerker-Sofortkredit

  • Unterstützung für das Thüringer Handwerk

    In einer Mitteillung der Handwerkskammer Erfurt vom 6. Mai heißt es: "BBT, MBG und Handwerkskammer Erfurt erarbeiten spezielle Handwerks-Finanzprodukte"

    Zum einen ist es der "Handwerker-Sofortkredit" der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) als ein neues Finanzierungsinstrument in Thüringen.

    "Vorgesehen ist hierbei, dass unabhängig davon, wo der Handwerker seinen Kreditwunsch zuerst vorträgt (Handwerkskammer, BBT oder Hausbank), eine Entscheidung darüber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorliegen aller Unterlagen getroffen und bei positiver Entscheidung der Kredit zur Verfügung gestellt wird. Vorgesehen sind Kredite bis 200.000 Euro," erläutert BBT-Geschäftsführerin Annette Theil-Deininger erste Details des Handwerker-Sofortkredits.

    Die Betriebsberater der Handwerkskammern erhalten von der BBT oder der Hausbank die Information über den Kreditantrag und unterstützen dann den Handwerker bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Liegen diese (geplant sind standardisierten Unterlagen) vollständig vor, werden sie der BBT und der Hausbank übergeben. Die beiden Institute prüfen dann im zeitsparenden Parallelverfahren und entscheiden über den Antrag.

    Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, ist optimistisch, "dass wir mit diesem neuen Finanzierungsbaustein die Handwerksbetriebe effektiv und zielorientiert unterstützen können."

    Der "Handwerker-Sofortkredit" wird voraussichtlich im dritten Quartal zur Verfügung stehen.

    Neben der Eigenkapitalseite spielte und spielt die Frage der Fremdfinanzierung im Handwerk bekanntermaßen eine zentrale Rolle. Gerade im derzeitigen Finanzierungsumfeld der Wirtschaftskrise wächst einerseits der Bedarf der Handwerkerbetriebe nach kurz- wie auch langfristigen Finanzierungen, andererseits der Banken nach verstärkter Absicherung.

    Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, konzipieren derzeit die Bürgschaftsbank Thüringen, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Erfurt für Handwerksbetriebe im Freistaat zwei Finanzprodukte, die die Finanzbasis der Betriebe mittel- und langfristig verbessern können.

    MBG-Handwerk

    I

    mmer dringlicher wird, dass mittelständische Unternehmen - auch und gerade Handwerksbetriebe - ihre finanzielle Lage gegen jedwede zukünftige Entwicklung absichern, ihre Eigenkapitalbasis durch Aufnahme von neuem Eigenkapital weiter stärken und eine zu kurzfristige Finanzierung durch langfristige, eventuell bankenunabhängige Finanzierungsformen, ersetzen müssen. Dabei kann die Eigenkapitalbasis und damit die Existenzfähigkeit der Betriebe durch Aufnahme von Beteiligungsgeldern maßgeblich gestärkt werden.

    Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen (MBG) und die Handwerkskammer Erfurt haben mit der "MBG Handwerk" jetzt ein speziell auf die Handwerksbetriebe zugeschnittenes Förderinstrument entwickelt.

    Dieses sieht stille Beteiligungen in der Regel zwischen 50.000 und 200.000,00 Euro vor. Diese Beteiligung kann unter anderem Finanzierungen im Rahmen der Existenzfestigung, unter anderem im Rahmen von baulichen Investitionen, Kapazitätsänderungen, Rationalisierung/Modernisierung, Markterschließung sowie Sortimentserweiterungen beziehungsweise -veränderungen begleiten. Darüber hinaus soll es im Zusammenhang mit Umstrukturierungen vornehmlich für neue Vorhaben zum Einsatz kommen. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 10 Jahren. Im Gespräch ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank sowie Beratungs-Check-up´s der Handwerkskammern im Laufe des ersten Jahres.

    Voraussichtlich noch vor den Sommerferien können interessierte Betriebe die stille Beteiligung "MBG-Handwerk" in Anspruch nehmen.



Zukunftssicherung für die Thüringer Wirtschaft

  • Programme zur Wirtschaftsförderung

    Das Bundesland Thüringen hat seine Programme zur Wirtschaftsförderung ausgebaut, um die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die heimischen Unternehmen abzumildern und die große Aufbauleistung der vergangenen 20 Jahre zu sichern. [mehr...]



Förderung beim Heizen

  • Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich

    In einer Pressemitteilung des Bundesministerium (BMU) heißt es:

    Mehr Geld für Hauseigentümer und Unternehmen
    Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zur Verfügung. Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der Einsatz von Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert.



Förderprogramme

  • Änderungen zum Jahreswechsel

    Zum Jahreswechsel 2008/2009 sind wichtige Förderprogramme geändert bzw. in Kraft gesetzt worden. Weitere Verbesserungen sind für März/April angekündigt - wir halten Sie auf dem Laufenden. Auf folgende Programme/Institutionen trifft dies insbesondere zu:

    KfW - Förderbank

    TAB - Thüringer Aufbaubank

    N-Bank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen

    Hier geht es zur Förderdatenbank des Bundes



Chaos: Kein blindes Vertrauen bei der Pendlerpauschale!

  • Rückwirkend ab 2007

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale hat das Bundesfinanzministerium versichert, daß jeder Pendler rückwirkend ab 2007....



Fitnesskurs - und das Finanzamt bezahlt´s?

  • Bis zu 500 Euro pro Jahr können steuerfrei gewährt werden

    Viele Praxismitarbeiterinnen besuchen einen Fitnesskurs, machen Aerobic für die Kondition oder Autogenes Training zur Stressbewältigung. Auch Kurse über Ernährungsberatung oder zur Raucherentwöhnung sind beliebt. Es gibt also viele Kursangebote, mit denen man sich und seiner Gesundheit Gutes tun kann. Alle haben leider einen Nachteil: Sie kosten Geld.



Neue Meldepflicht!

  • Kontrollmaßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit

    Sofortmeldung am ersten Arbeitstag!

    Der Gesetzgeber fordert ab dem 01.01.2009 von Betrieben bestimmter Branchen eine unverzügliche Meldung der Beschäftigten an die Datenstelle der Rentenversicherung.

    Ab dem 01. Januar 2009 müssen Beschäftigte in den betroffenen Branchen am Einsatzort ihren Pass oder Personalausweis vorzeigen können.

    Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter schriftlich darauf hinzuweisen.

    Ein Sozialversicherungsausweis - wie bisher - reicht dann nicht mehr aus, weil er nicht fälschungssicher ist. Er muss daher auch nicht mehr mitgeführt werden und dient künftig nur noch dazu, bei Beschäftigungsbeginn die Versicherungsnummer festzustellen.

    Die Arbeitgeber sind ab dem 01. Januar 2009 außerdem verpflichtet, neue Arbeitnehmer sofort bei der Rentenversicherung zu melden - am besten noch vor Aufnahme der Beschäftigung, spätestens jedoch am ersten Tag.

    Die zusätzliche Kurzmeldung umfasst Name, Sozialversicherungsnummer, die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme. Sie erfolgt auf dem gleichen Wege wie die ausführlichere Sozialversicherungsanmeldung bei der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, ersetzt diese jedoch nicht.

    Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass bei Schwarz-arbeit-Kontrollen häufig behauptet wurde, Arbeitnehmer seien erst seit Kurzem beschäftigt und würden demnächst bei der Sozialversicherung angemeldet.

    Die Neuregelungen zu Ausweispflicht und Sofortmeldung gelten für folgende Wirtschaftszweige:

    - Baugewerbe,
    - Gaststätten und Beherbergung,
    - Personenbeförderung,
    - Speditions-, Transportgewerbe und Logistik
    - Schausteller,
    - Forstwirtschaft
    - Gebäudereiniger
    - Messe- und Ausstellungsbau sowie
    - die Fleischwirtschaft

    Sollten Sie Rückfragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Für Firmengründung aus der Arbeitslosigkeit
bis zu 90% Zuschuss

  • Die KfW vergibt für Beratung bei Unternehmensgründungen aus der

    Arbeitslosigkeit 90 % Zuschuss

    für übrige Existenzgründungen bis zu 75 %

    Antragstellung ab dem 1. Oktober... [mehr]



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